Das Bau HubAusschreibungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Das Bau Hub. Stand: 21. September 2026 · Entwurf, rechtliche Prüfung steht aus. Betreiber ist die im Impressum genannte Person (im Folgenden „Betreiber“). Diese Bedingungen können Sie jederzeit hier abrufen, ausdrucken und speichern.

Abschnitt 1 — Die Plattform

§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber und dem Kunden über die Nutzung der Plattform, ihrer kostenlosen und kostenpflichtigen Stufen, der Bodenbörse (Abschnitt 2) und der Funktionen mit Sprachmodell (Abschnitt 3).
  2. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln; er stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die aus einer unrichtigen Angabe entstehen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
  4. Für ihren Gegenstand gehen Abschnitt 2 und Abschnitt 3 dem Abschnitt 1 vor; eine im Konto abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.

§ 2 Vertragsschluss, Test, Zugänge

  1. Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt der Vertrag über die kostenlose Stufe zustande. Vertragspartner ist das vom Kunden genannte Unternehmen; die registrierende Person versichert, für dieses Unternehmen handeln zu dürfen.
  2. Eine kostenpflichtige Stufe bestellt der Kunde im Konto. Die Bestellung ist ein Angebot; der Vertrag kommt mit der Bestätigung per E-Mail zustande, spätestens mit der Freischaltung der Stufe. Der Vertragstext wird vom Betreiber gespeichert und ist dem Kunden im Konto zugänglich; Vertragssprache ist Deutsch. Eingaben kann der Kunde bis zum Absenden der Bestellung auf der Bestellseite berichtigen. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden im Übrigen abbedungen, soweit der Betreiber sie nicht ohnehin erfüllt.
  3. Mit der Freischaltung einer Stufe beginnt der Jahresvertrag; das Entgelt ist ab dem ersten Tag geschuldet. Ein Testzeitraum ist etwas anderes: ein zeitlich begrenzter, kostenloser Zugang zu den Funktionen einer Stufe, der je Unternehmen einmal und für einen Zugang gewährt wird, mit Ablauf von selbst endet und in keinen kostenpflichtigen Vertrag übergeht. Eine Stufe erhält der Kunde nur, wenn er sie bestellt. Der Betreiber kann einen Testzeitraum jederzeit beenden.
  4. Zugänge sind persönlich und an eine E-Mail-Adresse gebunden. Der Kunde bucht die Zahl der Zugänge; sie kann jederzeit erhöht und nur zum Ende der Laufzeit verringert werden. Der Kunde stellt sicher, dass nur seine Mitarbeiter und Organe Zugänge nutzen, und haftet für alles, was unter seinen Zugängen geschieht, wie für eigenes Handeln.

§ 3 Leistung des Betreibers

  1. Die Plattform ist ein Informationsdienst für Unternehmen der Baubranche. Sie liest öffentliche Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen aus Quellen Dritter, ordnet sie und zeigt, was darin steht: Mengen, Befunde, Fristen, Eignungsanforderungen, Widersprüche zwischen Unterlagen, Abweichungen in den Vertragsbedingungen mit Fundstelle, Fragen anderer Bieter und vorformulierte Bieterfragen. Dazu kommen ein Verzeichnis von Baustellenpartnern aus amtlichen Registern, amtliche Formblätter je Gewerk, Direktvergaben aus Ratsinformationssystemen, Beobachtungslisten und E-Mail-Zusammenfassungen.
  2. Welche Funktionen eine Stufe enthält, steht auf der Preisseite und im Konto; sie ist Teil der Leistungsbeschreibung. Die kostenlose Stufe ist eine freiwillige, jederzeit änderbare Leistung ohne Anspruch auf Fortbestand oder bestimmten Umfang.
  3. Jede Angabe der Plattform ist eine Wiedergabe dessen, was in einer Quelle steht, mit Herkunft und Grad der Sicherheit. Der Betreiber schätzt nichts, bewertet keine Klausel auf ihre Wirksamkeit und gibt keine Empfehlung für den Einzelfall. Die Quellen — Vergabeplattformen, Bekanntmachungsdienste, Register, Ratsinformationssysteme, Websites — sind Dritte; der Betreiber schuldet weder ihre Vollständigkeit noch ihre Richtigkeit noch ihre dauerhafte Erreichbarkeit. Eine Bekanntmachung kann fehlen, verspätet oder fehlerhaft übernommen sein; das ist keine Pflichtverletzung, solange der Betreiber die vereinbarten Quellen mit der vereinbarten Sorgfalt abfragt.
  4. Die Plattform ersetzt nicht das eigene Lesen der Vergabeunterlagen. Der Kunde prüft vor jeder Entscheidung — Angebot, Kalkulation, Bieterfrage, Rüge, Vertragsschluss — die Unterlagen selbst an der genannten Fundstelle. Angaben der Plattform sind keine Zusicherung und keine Beschaffenheitsvereinbarung.
  5. Der Betreiber darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen, umbenennen oder durch gleichwertige ersetzen und Quellen austauschen, solange die Kernfunktion der gebuchten Stufe nicht wesentlich eingeschränkt wird. Als Vorschau, Beta oder Test bezeichnete Funktionen sind unverbindlich und können jederzeit beendet werden.
  6. Der Betreiber ist keine Vergabeplattform. Angebote gibt der Kunde dort ab, wo die Leistung ausgeschrieben ist. Fristen laufen nach den Angaben der Vergabestelle, nicht nach der Anzeige in der Plattform.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Betreiber stellt die Plattform am Übergabepunkt seines Rechenzentrums mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Nicht als Ausfall zählen: angekündigte Wartungsfenster (vorzugsweise zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, angekündigt mindestens 24 Stunden vorher, im Notfall auch unangekündigt), Störungen des Internets außerhalb des Rechenzentrums, Störungen und Änderungen bei Dritten (Vergabeplattformen, Register, Zahlungsdienstleister, Modellanbieter), höhere Gewalt, Angriffe auf die Infrastruktur, Sperrungen nach § 8 sowie Ausfälle von insgesamt weniger als vier Stunden im Monat.
  2. Die Hintergrundanalyse der Unterlagen läuft fortlaufend; der Betreiber schuldet keinen Zeitpunkt, zu dem eine bestimmte Ausschreibung analysiert ist, und kann Analysen bei Last verschieben.
  3. Support leistet der Betreiber per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, außer bundeseinheitliche Feiertage) innerhalb angemessener Frist. Support umfasst Fragen zur Bedienung und die Aufnahme von Störungsmeldungen, nicht Beratung zu Ausschreibungen, Kalkulation oder Recht.

§ 5 Nutzungsrecht, Schutz der Datenbank

  1. Der Kunde erhält für die Laufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform mit den gebuchten Zugängen für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software, den Analysen, den Texten, der Struktur und der Datenbank, bleiben beim Betreiber.
  2. Die von der Plattform aufbereiteten Daten (Ausschreibungslisten, Analysen, Verzeichnis, Direktvergaben) sind ein Datenbankwerk des Betreibers (§§ 87a ff. UrhG). Der Kunde darf einzelne Datensätze für seinen Geschäftsbetrieb abrufen, ausdrucken und exportieren. Untersagt sind: der wiederholte oder systematische Abruf wesentlicher Teile, das Auslesen mit Programmen, Skripten oder Crawlern, die Übernahme in eigene oder fremde Datenbanken, Portale oder Produkte, die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens sowie jede Nutzung zugunsten eines Wettbewerbers des Betreibers.
  3. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Absatz 2 zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahresentgelts seiner gebuchten Stufe, mindestens 5.000 Euro; bei einem Dauerverstoß gilt jeder angefangene Monat als eigener Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet; weitergehende Ansprüche und die außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Firmendaten, Rechnungsdaten und die Zuordnung der Zugänge aktuell, schützt Zugangsdaten vor Dritten und meldet einen Missbrauch unverzüglich.
  2. Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen des Gesetzes und dieser Bedingungen. Untersagt sind insbesondere: das Umgehen technischer Beschränkungen, das Stören des Betriebs, das Einschleusen von Schadcode, das Rückentwickeln, Dekompilieren oder Nachbauen der Plattform, das Anlegen mehrerer Konten für dasselbe Unternehmen, das Einstellen gesetzwidriger, irreführender oder fremde Rechte verletzender Inhalte und das Hochladen von Dateien, an denen dem Kunden die Rechte fehlen.
  3. Lädt der Kunde Dateien hoch oder stellt er Inhalte ein, sichert er zu, dazu berechtigt zu sein. Er stellt den Betreiber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus seinen Inhalten, seinen Eingaben oder seiner vertragswidrigen Nutzung entstehen.
  4. Der Kunde sichert die Daten, die er in der Plattform anlegt (Beobachtungen, Notizen, Inserate, Gesuche, hochgeladene Dateien), in angemessenen Abständen selbst, etwa über die Exportfunktionen nach § 10.

§ 7 Preise, Zahlung, Rechnung

  1. Die Preise stehen auf der Preisseite; sie gelten je Zugang und Monat, netto zuzüglich Umsatzsteuer, für einen Jahresvertrag. Der Kunde zahlt monatlich im Voraus oder das Jahr im Voraus mit dem dort genannten Nachlass. Zusätzliche Zugänge werden für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig berechnet.
  2. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin) per SEPA-Lastschrift oder Karte. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde das Mandat im Bestellvorgang; die Vorabankündigung einer Belastung wird auf zwei Tage verkürzt. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde in Höhe der tatsächlichen Bankkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15 Euro; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt ihm offen.
  3. Rechnungen werden elektronisch erstellt und im Konto oder per E-Mail bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Rechnungen in einem strukturierten Format nach § 14 UStG stellt der Betreiber bereit, sobald er dazu verpflichtet ist.
  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Betreiber darf die kostenpflichtigen Funktionen sperren, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist und der Betreiber die Sperrung angekündigt hat; das Entgelt bleibt für die Dauer der Sperrung geschuldet.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 8 Sperrung

Der Betreiber darf Zugänge oder Inhalte vorübergehend sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde gegen § 5, § 6, Abschnitt 2 oder Abschnitt 3 verstößt, wenn eine Behörde oder ein Gericht dies verlangt, wenn die Sicherheit der Plattform es erfordert oder bei Zahlungsverzug nach § 7 Abs. 4. Der Betreiber teilt die Sperrung und ihren Grund mit, sofern das Gesetz keine Mitteilung verbietet, und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Für Inserate der Bodenbörse gilt zusätzlich § 24.

§ 9 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Stufe läuft zwölf Monate ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Eine später eingehende Kündigung wirkt zum Ende der folgenden Laufzeit.
  2. Die Kündigung erfolgt in Textform oder im Konto. Der Betreiber bestätigt den Eingang. Das Entgelt für die verbleibende Laufzeit bleibt geschuldet; ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist zum Ende der Laufzeit möglich.
  3. Der Vertrag über die kostenlose Stufe läuft unbefristet; beide Seiten können ihn jederzeit kündigen, der Betreiber mit einer Frist von 14 Tagen.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 5, § 6, Abschnitt 2 oder Abschnitt 3 verstößt, mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist, unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

§ 10 Wechsel, Export, Löschung

  1. Der Kunde kann die von ihm eingegebenen und die ihm zugeordneten Daten jederzeit während der Laufzeit exportieren: Beobachtungen, Notizen, Gesuche, Inserate, Handshake-Verläufe, Abrechnungen und hochgeladene Dateien in den Formaten CSV, JSON und im Originalformat der Dateien. Wo eine Exportfunktion im Konto fehlt, stellt der Betreiber den Export auf Anfrage innerhalb von zehn Werktagen bereit. Die Beschreibung der Formate und des Verfahrens veröffentlicht der Betreiber auf der Website.
  2. Nach Ende des Vertrags bleibt der Export für 30 Kalendertage möglich (Übergangszeitraum); auf Wunsch des Kunden unterstützt der Betreiber den Wechsel in dieser Zeit mit angemessener Sorgfalt. Danach hält der Betreiber die Daten weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde teilt dem Betreiber bis zum Ende der Laufzeit mit, ob er die Daten übertragen oder löschen lassen will; ohne Mitteilung werden sie nach den genannten Fristen gelöscht.
  3. Für den Wechsel, den Export und die Löschung fallen keine Entgelte an. Nicht exportierbar sind die vom Betreiber erstellten Analysen, Texte und Datenbankinhalte nach § 5 Abs. 2 sowie Inhalte anderer Nutzer.
  4. Die Infrastruktur der Plattform steht in Deutschland; der Betreiber unterhält Maßnahmen gegen den unrechtmäßigen Zugriff von Behörden aus Drittstaaten und beschreibt sie in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Preisanpassung

Der Betreiber darf die Preise zum Beginn einer Verlängerung ändern. Er teilt die neuen Preise mindestens sechs Wochen vor dem Ende der laufenden Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, ohne die Frist nach § 9 Abs. 1 einhalten zu müssen; kündigt er nicht, gelten die neuen Preise ab der Verlängerung. Auf dieses Kündigungsrecht weist der Betreiber in der Mitteilung hin.

§ 12 Änderung dieser Bedingungen

  1. Der Betreiber darf diese Bedingungen ändern, soweit dies erforderlich ist, um Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Anforderungen von Behörden, Zahlungsdienstleistern oder Modellanbietern umzusetzen, neue oder geänderte Funktionen zu regeln oder Lücken zu schließen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Preis, Laufzeit, Kündigung, Haftung und Leistungsumfang der gebuchten Stufe werden auf diesem Weg nicht zu Lasten des Kunden geändert.
  2. Der Betreiber teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und hebt die geänderten Stellen hervor. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge, die Frist und das Kündigungsrecht weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
  3. Über wesentliche Änderungen der Regeln für Inserate und Gesuche (Abschnitt 2) informiert der Betreiber alle Nutzer der Bodenbörse.

§ 13 Mängel

  1. Der Betreiber beseitigt Mängel der Plattform innerhalb angemessener Frist nach Anzeige. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. Eine Minderung ist nur für die Zeit ab Zugang der Anzeige möglich.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Quellen Dritter, auf der Beschaffenheit der Vergabeunterlagen (Scans, fehlende Dateien, verschlüsselte oder defekte Dateien), auf Änderungen bei Dritten, auf der Umgebung des Kunden (Browser, Netz, Endgerät) oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.

§ 14 Haftung

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach je Vertragsjahr auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten und mittelbare Schäden haftet der Betreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
  3. Für Datenverlust haftet der Betreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 4) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  4. Für Angaben, die der Kunde entgegen § 3 Abs. 4 oder § 33 nicht selbst geprüft hat, und für Entscheidungen, die allein auf Angaben der Plattform beruhen, haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Für die kostenlose Stufe, für Testzeiträume und für Vorschau- oder Beta-Funktionen haftet der Betreiber nur nach Absatz 1 und für arglistig verschwiegene Mängel.
  6. Ansprüche des Kunden, die nicht unter Absatz 1 fallen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  7. Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung für datenbezogene Pflichten gelten nicht, soweit Art. 13 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 sie verbietet.

§ 15 Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse

  1. Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, wie eigene Geschäftsgeheimnisse und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
  2. Hochgeladene Dateien, Kalkulationen, Beobachtungen und Notizen des Kunden sieht der Betreiber nur, soweit es für Betrieb, Support, Abrechnung, Sicherheit oder gesetzliche Pflichten nötig ist. Sie werden nicht an andere Kunden weitergegeben und nicht zum Anlernen von Modellen verwendet (§ 35).
  3. Der Betreiber darf Daten aus der Nutzung in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulässt, zeitlich unbegrenzt für Betrieb, Verbesserung, Statistik und Veröffentlichungen verwenden. Er darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, solange der Kunde nicht in Textform widerspricht.

§ 16 Datenschutz

  1. Für Kontodaten, Firmendaten, Zahlungsdaten und Nutzungsdaten ist der Betreiber Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
  2. Soweit der Kunde personenbezogene Daten in die Plattform einbringt (etwa in hochgeladenen Dateien, Inseraten, Gesuchen oder Kontaktangaben Dritter), verarbeitet der Betreiber sie in seinem Auftrag. Dafür schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO im Konto; sie nennt die Unterauftragsverarbeiter (Rechenzentrum in Deutschland, Zahlungsdienstleister, Modellanbieter) und die Grundlage jeder Übermittlung in ein Drittland. Ohne diese Vereinbarung darf der Kunde keine personenbezogenen Daten Dritter einbringen.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten, die er einbringt, allein verantwortlich, insbesondere für Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Behörden, Planern und Firmen.

§ 17 Keine Rechts-, Steuer- oder Kalkulationsberatung

Die Plattform stellt fest, was in Unterlagen steht, und nennt die Fundstelle, an der der Kunde selbst nachliest. Sie prüft keinen Einzelfall rechtlich, beurteilt keine Klausel auf ihre Wirksamkeit oder Rechtsfolge und spricht keine Handlungsempfehlung für ein konkretes Verfahren aus. Hinweise auf Vorschriften, Rechtsprechung oder Normen sind Fundstellen, kein Rechtsrat. Für die rechtliche Prüfung eines Verfahrens, für Rügen, Nachprüfungsanträge, Steuerfragen und die Kalkulation zieht der Kunde eigene Fachleute hinzu.

§ 18 Leistungen Dritter

Verlinkte Vergabeplattformen, Register, Ratsinformationssysteme und Websites unterliegen den Bedingungen ihrer Betreiber; der Kunde beachtet sie beim Abruf von Unterlagen. Ändert ein Dritter seine Schnittstellen, seine Bedingungen oder stellt er seinen Dienst ein, darf der Betreiber die betroffene Funktion anpassen oder einstellen; ein Mangel liegt darin nicht.

§ 19 Übertragung, Unterauftragnehmer

Der Betreiber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen und Unterauftragnehmer einsetzen; er bleibt für deren Leistung verantwortlich. Der Kunde darf den Vertrag nur mit Zustimmung des Betreibers übertragen.

Abschnitt 2 — Bodenbörse und Vermittlung

§ 20 Rolle des Betreibers

  1. In der Bodenbörse stellen Nutzer Angebote und Gesuche für Bodenmaterial ein und finden Partner für dessen Verwertung. Der Betreiber ist Makler im Sinne der §§ 652 ff. BGB und § 3 Abs. 13 KrWG; er hat seine Tätigkeit nach § 53 KrWG angezeigt. Er wird nicht Partei des Vertrags über das Material, erlangt keine Sachherrschaft und übernimmt keine abfallrechtliche Verantwortung des Erzeugers, Besitzers, Beförderers oder Entsorgers.
  2. Vermittelt werden nur Materialien mit einer Klasse nach der Ersatzbaustoffverordnung. Gefährliche Abfälle sind von der Bodenbörse ausgeschlossen; wer solche einstellt, verstößt gegen diese Bedingungen.

§ 21 Inserate und Gesuche

  1. Ein Inserat muss Materialklasse, Menge, Ort, Zeitraum und die vorliegenden Untersuchungen wahrheitsgemäß nennen. Der Inserent hält es aktuell und zieht es zurück, sobald das Material vergeben oder das Gesuch erledigt ist. Der Inserent ist für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit allein verantwortlich; § 6 Abs. 3 gilt.
  2. Kontaktdaten werden erst nach beidseitigem Interesse freigegeben (§ 25). Der Inserent darf keine Kontaktdaten, Preise oder Werbung in Freitextfelder schreiben, um die Vermittlung zu umgehen.
  3. Der Betreiber prüft weder die Analytik noch die Einstufung, die Menge, die Transportwege oder die Nachweise. Hinweise wie „Deponie-Check“ sind rein rechnerische Vorprüfungen anhand der Angaben des Inserenten. Ob ein Material an einem Ort eingebaut oder angenommen werden darf, prüfen die Beteiligten selbst.

§ 22 Reihenfolge und Zusammenführung

Angebote und Gesuche werden nach einem Passungsgrad geordnet, den die Plattform aus Entfernung, Materialklasse, Menge und Zeitraum bildet und in Klartext erklärt. Es gibt keine bezahlte Platzierung, keine Bevorzugung eigener Angebote des Betreibers und keine Bewertung von Personen. Der Betreiber darf die Kriterien weiterentwickeln.

§ 23 Regeln für Inhalte, Moderation

  1. Nicht zulässig sind Inserate, die gefährliche Abfälle betreffen, unrichtige Angaben enthalten, Rechte Dritter verletzen, gegen Gesetze verstoßen, Werbung für Fremdleistungen enthalten, die Vermittlung umgehen sollen oder mehrfach dasselbe Material anbieten.
  2. Der Betreiber moderiert Inserate durch Menschen; ein automatisches Verfahren prüft nur Pflichtfelder und Plausibilität der Zahlen und trifft keine Entscheidung über Entfernung oder Sperrung. Der Betreiber kann ein Inserat zurückstellen, korrigieren lassen, entfernen oder den Zugang zur Bodenbörse beschränken, wenn es gegen Absatz 1 verstößt. Er geht dabei sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vor.
  3. Beschwerden gegen eine Entscheidung nach Absatz 2 richtet der Nutzer in Textform an die im Impressum genannte Adresse; der Betreiber antwortet innerhalb von zehn Werktagen mit Begründung.

§ 24 Melden von Inseraten, Begründung von Maßnahmen

  1. Jeder kann ein Inserat, das er für gesetzwidrig oder regelwidrig hält, über die Funktion „Inserat melden“ oder per E-Mail melden. Die Meldung soll enthalten: die Begründung, die Adresse des Inserats, Name und E-Mail-Adresse des Meldenden und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Der Betreiber bestätigt den Eingang, prüft zeitnah und teilt dem Meldenden seine Entscheidung mit.
  2. Entfernt der Betreiber ein Inserat, stuft er es herab, beschränkt er Funktionen oder sperrt er einen Zugang zur Bodenbörse, teilt er dem Betroffenen mit: Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, ob ein automatisches Verfahren beteiligt war, die Rechtsgrundlage oder die verletzte Bestimmung dieser Bedingungen und den Beschwerdeweg nach § 23 Abs. 3. Die Mitteilung unterbleibt, soweit das Gesetz sie verbietet oder der Inhalt offensichtlich massenhaft irreführend ist.
  3. Eine vollständige Beendigung des Zugangs zur Bodenbörse kündigt der Betreiber 30 Tage vorher mit Begründung an, außer bei wiederholten Verstößen, gesetzlicher Pflicht oder Gefahr für Dritte.
  4. Für Inserate und Gesuche anderer Nutzer haftet der Betreiber nicht, solange er keine Kenntnis von einem Gesetzesverstoß hat; nach Kenntnis handelt er zügig.

§ 25 Handshake und Kontaktfreigabe

  1. Zeigen beide Seiten Interesse, gibt die Plattform die Kontaktdaten frei, sobald der Abgeber den für das Match genannten Provisionssatz bestätigt hat. Mit der Bestätigung erteilt der Abgeber dem Betreiber den Maklerauftrag für dieses Match.
  2. Kommt zwischen den Beteiligten oder mit ihnen verbundenen Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach der Kontaktfreigabe ein Vertrag über das Material des Inserats zustande, gilt er als vermittelt — auch wenn das Match in der Plattform abgelehnt, zurückgezogen oder nicht gemeldet wurde und auch bei abweichender Menge, abweichendem Zeitraum oder Abschluss über Dritte.

§ 26 Provision

  1. Die Provision schuldet der Abgeber. Sie beträgt je vermittelter Tonne den Satz, der für die Materialklasse im Konto und auf der Preisseite genannt und vom Abgeber beim Handshake bestätigt wird, mindestens den dort genannten Mindestbetrag je Match, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Maßgeblich ist die tatsächlich verschobene Menge laut Lieferschein oder Wiegeschein. Beide Seiten melden die Menge in der Plattform; stimmen die Meldungen überein, entsteht die Rechnung ohne weiteres. Weichen sie ab oder meldet eine Seite nicht binnen 14 Tagen nach Abschluss der Verbringung, darf der Betreiber die Menge nach der beim Handshake vereinbarten Menge berechnen; der Abgeber kann eine geringere Menge durch Vorlage der Lieferscheine nachweisen.
  3. Der Abgeber gewährt dem Betreiber auf Verlangen Einsicht in die Lieferscheine, Wiegescheine und Nachweisdokumente des vermittelten Materials, soweit sie zur Abrechnung nötig sind.
  4. Die Provision ist mit Rechnungsstellung fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen; die Rechnung wird über den Zahlungsdienstleister gestellt. Wird der Materialpreis nach § 27 über die Plattform gezahlt, darf der Betreiber die Provision aus dem Zahlungsfluss einbehalten.
  5. Die Provision entfällt nicht dadurch, dass der Vertrag über das Material später aufgehoben, nicht erfüllt oder rückabgewickelt wird, es sei denn, der Betreiber hat das zu vertreten.

§ 27 Materialpreis über die Plattform (Stripe Connect)

  1. Vereinbaren Abgeber und Abnehmer einen Preis für das Material, können sie ihn über die Plattform abwickeln. Der Empfänger der Zahlung richtet dafür ein verbundenes Konto beim Zahlungsdienstleister ein und stimmt vor der ersten Auszahlung dem Stripe Connected Account Agreement zu; ohne diese Zustimmung erfolgt keine Auszahlung.
  2. Der Betreiber greift auf die Daten des verbundenen Kontos nur zu, um Zahlungen zuzuordnen, die Provision einzubehalten, Rechnungen zu erstellen, Betrug abzuwehren und gesetzliche Pflichten zu erfüllen; er übermittelt dem Zahlungsdienstleister die dafür nötigen Daten, und der Kontoinhaber willigt darin ein.
  3. Der Zahlungsempfänger trägt Rückbuchungen, Rücklastschriften, Streitfälle und Gebühren, die seine Transaktionen auslösen, und stellt den Betreiber davon frei. Der Betreiber ist nicht Partei des Materialvertrags und haftet nicht für Lieferung, Beschaffenheit oder Zahlung.

§ 28 Was die Plattform in der Bodenbörse nicht leistet

Der Betreiber prüft keine Probenahme, Analytik, Einstufung, Transportgenehmigung, Nachweisführung oder Annahmebedingung. Er vermittelt kein Material ohne Klasse und keine Entsorgung; dafür ist die persönliche Vermittlung durch den Betreiber außerhalb der Plattform möglich, die gesondert vereinbart wird.

§ 29 Beendigung der Bodenbörse

Der Betreiber darf die Bodenbörse mit einer Frist von drei Monaten einstellen; laufende Matches werden nach diesen Bedingungen zu Ende geführt.

Abschnitt 3 — Funktionen mit Sprachmodell

§ 30 Welche Funktionen ein Modell nutzen

  1. Ein Sprachmodell wird eingesetzt für den Steckbrief des Betriebs (aus der vom Kunden benannten Website), für die Einordnung, wie nah eine Ausschreibung am Betrieb des Kunden liegt, und für Formulierungshilfen, die in der Oberfläche als solche gekennzeichnet sind. Alles Übrige — Mengen, Fristen, Befunde, Fundstellen, Abweichungen — wird aus den Unterlagen gelesen, nicht erzeugt.
  2. Der Betreiber nutzt dafür Modelle der Anthropic Ireland, Limited beziehungsweise der Anthropic, PBC (USA) über deren Schnittstelle. Welches Modell eingesetzt wird, welche Daten übermittelt werden, wie lange der Anbieter sie speichert und auf welcher Grundlage die Übermittlung erfolgt, steht in der Datenschutzerklärung und in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 31 Maschinelle Erzeugung, Kennzeichnung

Vom Modell erzeugte Texte sind in der Oberfläche sichtbar gekennzeichnet und tragen ein maschinenlesbares Merkmal. Sie entstehen auf Wahrscheinlichkeitsbasis, können falsch, unvollständig, veraltet oder in sich widersprüchlich sein und sind keine Erklärung des Betreibers. Der Kunde gibt sie gegenüber Dritten nicht als von Menschen verfasst aus.

§ 32 Verantwortung des Kunden nach der KI-Verordnung

Der Kunde verwendet die Funktionen nach § 30 in eigener Verantwortung (Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689) und sorgt dafür, dass die Personen, die sie bei ihm nutzen, die Funktionsweise, die Grenzen und die Kennzeichnung kennen. Er setzt die Funktionen nicht für Zwecke ein, die nach Art. 5 dieser Verordnung verboten sind oder die sie zu einem Hochrisiko-System nach deren Anhang III machen würden — insbesondere nicht für Entscheidungen über Bewerber, Beschäftigte, Kreditwürdigkeit oder den Zugang natürlicher Personen zu Leistungen.

§ 33 Prüfpflicht des Kunden

Tatsachenbehauptungen in erzeugten Texten dürfen nicht ohne eigene Prüfung verwendet werden. Der Kunde stützt kein Angebot, keine Kalkulation, keine Bieterfrage, keine Rüge und keine Personalentscheidung allein auf eine Ausgabe des Modells. Wo eine Ausgabe eine Person betrifft, prüft ein Mensch beim Kunden, bevor sie verwendet wird.

§ 34 Zulässige und verbotene Nutzung

  1. Die Funktionen dürfen nur für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Angeboten und Baustellenpartnern genutzt werden.
  2. Untersagt sind: Eingaben, die das Modell zu unzulässigen Ausgaben veranlassen oder Schutzmechanismen umgehen sollen (Prompt-Injection, manipulierte Eingaben); das Auslesen von Systemanweisungen, Beispielen oder Steckbriefen anderer Kunden; das Sammeln von Ausgaben, um ein eigenes oder fremdes Modell anzulernen oder ein konkurrierendes Produkt zu bauen; das Rückentwickeln des Verfahrens; jede Nutzung, die gegen die Nutzungsrichtlinie des Modellanbieters (Anthropic Usage Policy in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter anthropic.com/legal/aup) verstößt. Diese Richtlinie gilt insoweit auch für den Kunden und seine Nutzer; der Betreiber darf Verstöße dem Anbieter melden und bei Anfragen des Anbieters mitwirken.
  3. Der Betreiber darf Eingaben, die gegen Absatz 2 verstoßen, abweisen und die Funktionen für den Kunden sperren.

§ 35 Rechte an Eingaben und Ausgaben, kein Anlernen

  1. Eingaben (benannte Website, Auswahl von Beispielen, Freitext) bleiben beim Kunden. An erzeugten Ausgaben räumt der Betreiber dem Kunden das Recht ein, sie für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen und zu verändern; ob und in welchem Umfang an ihnen Rechte entstehen, gewährleistet der Betreiber nicht. Für die Freiheit der Ausgaben von Rechten Dritter übernimmt er keine Gewähr; gleiche oder ähnliche Ausgaben können anderen Kunden erteilt werden.
  2. Weder der Betreiber noch der Modellanbieter verwenden Eingaben, Ausgaben, hochgeladene Dateien oder Steckbriefe des Kunden, um Modelle anzulernen oder zu verbessern. Beispiele und Steckbriefe bleiben dem Betrieb des Kunden zugeordnet und werden anderen Kunden nicht gezeigt.

§ 36 Lesen der Website des Kunden

Benennt der Kunde eine Website für den Steckbrief, beauftragt er den Betreiber, sie zu lesen, auszuwerten und die Auswertung zu speichern, und willigt in die dafür nötigen Vervielfältigungen ein. Der Kunde sichert zu, über die Inhalte verfügen zu dürfen, oder benennt Bereiche, die nicht gelesen werden sollen. Der Betreiber beachtet maschinenlesbare Nutzungsvorbehalte Dritter und speichert nur die Auswertung, nicht die Website.

§ 37 Änderung, Abkündigung, Ausfall des Modells

  1. Der Betreiber darf das Modell oder den Anbieter wechseln, wenn die Funktion im Wesentlichen erhalten bleibt; über einen Wechsel des Anbieters informiert er in Textform. Kündigt der Anbieter ein Modell ab, stellt der Betreiber innerhalb der Ankündigungsfrist des Anbieters auf ein Nachfolgemodell um; Unterschiede in den Ausgaben sind kein Mangel.
  2. Ist die Schnittstelle des Anbieters gestört, gedrosselt oder nicht verfügbar, stehen die Funktionen nach § 30 nicht zur Verfügung; das ist eine Leistungsgrenze, kein Ausfall im Sinne des § 4. Der Betreiber darf die Zahl der Modellaufrufe je Zugang begrenzen, um Missbrauch und Kostenspitzen zu verhindern.
  3. Stellt der Betreiber die Funktionen nach § 30 dauerhaft ein, teilt er dies drei Monate vorher mit; das Entgelt der Stufe ändert sich dadurch nicht, weil die Funktionen Teil der Leistungsbeschreibung ohne gesondertes Entgelt sind, sofern die Preisseite nichts anderes ausweist.

§ 38 Freistellung

Der Kunde stellt den Betreiber und den Modellanbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Eingaben, seiner Website, seinen hochgeladenen Dateien oder einer Nutzung entgegen § 32 bis § 34 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 39 Haftung für Ausgaben

§ 14 gilt. Darüber hinaus haftet der Betreiber nicht für Entscheidungen, die der Kunde entgegen § 33 allein auf Ausgaben stützt, und nicht für Schäden, die aus einer Nutzung entgegen § 32 oder § 34 entstehen.

Abschnitt 4 — Schlussbestimmungen

§ 40 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Betreibers. Der Betreiber darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

§ 41 Form, Mitteilungen

Erklärungen, für die diese Bedingungen Textform vorsehen, können per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse beziehungsweise an die Adresse des Kunden im Konto abgegeben werden. Mitteilungen des Betreibers gelten als zugegangen, wenn sie im Konto hinterlegt und per E-Mail an die hinterlegte Adresse versandt sind; der Kunde hält diese Adresse aktuell.

§ 42 Salvatorische Klausel

Verliert eine Bestimmung ihre Geltung oder ist sie undurchführbar, bleiben die übrigen in Kraft. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

§ 43 Fassungen

Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss beziehungsweise nach einer Änderung gemäß § 12 gilt. Frühere Fassungen stellt der Betreiber auf Anfrage bereit.

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